Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) bildet seit Jahrzehnten das Fundament des deutschen Bauvertragsrechts. Sie prägt die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, strukturiert Bauabläufe und regelt zentrale Fragen zu Nachträgen, Fristen, Mängeln und Kündigung.
Mit den Reformen des Bauvertragsrechts und der fortlaufenden Diskussion um Transparenz, AGB-Kontrolle und Verbraucherschutz hat sich die rechtliche Einordnung der VOB/B in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Gleichwohl bleibt sie – gerade im unternehmerischen Bauvertragsrecht – das maßgebliche Regelwerk der Praxis.
Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, die VOB/B nicht nur zu lesen, sondern hörbar zu machen.
Als Bauingenieur und seit vielen Jahren im Contract- und Claim-Management tätig, begegne ich der VOB/B nahezu täglich – in Verhandlungen, in Nachtragsdiskussionen und in Bauablaufanalysen.
Dabei ist mir immer wieder aufgefallen, dass einzelne Paragraphen häufig zitiert werden, der systematische Zusammenhang des Regelwerks jedoch selten vollständig wahrgenommen wird.
Die VOB/B als vollständige, professionell produzierte Hörfassung zugänglich zu machen – klar strukturiert, sachlich gelesen und ohne juristische Kommentierung.
„Die VOB/B wird oft zitiert, aber selten vollständig gelesen.
Mit diesem Hörbuch soll das Regelwerk erstmals als Ganzes hörbar werden.“
Im Jahr ihres bevorstehenden 100-jährigen Bestehens versteht sich dieses Hörbuch zugleich als Würdigung eines Regelwerks, das Generationen von Baujuristen, Ingenieuren, Projektleitern und Unternehmern geprägt hat.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um das erste Hörbuchformat mit unmittelbarem Bezug zum deutschen Baurecht.
Der eingebettete Blätterkatalog zeigt die historische Urfassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) aus dem Jahr 1926.
Dieser Originaltext bildet die Grundlage für das Hörbuchprojekt „VOB/B – HÖREN“. Für die Hörfassung wurde der Regelwerkstext in seiner ursprünglichen Struktur übernommen und vollständig eingesprochen – klar gegliedert nach den einzelnen Paragraphen der VOB/B.
Der Blätterkatalog ermöglicht einen direkten Einblick in die historische Veröffentlichung und dokumentiert die frühe Fassung des Regelwerks, das bis heute das deutsche Bauvertragsrecht maßgeblich prägt.
Bereits im frühen 20. Jahrhundert wurde im Zentralblatt der Bauverwaltung auf die Notwendigkeit einheitlicher Vertragsbedingungen im Bauwesen hingewiesen. Die Entwicklung der VOB/B steht damit in einer langen Tradition der Standardisierung von Bauverträgen.
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